Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Tapfheim vom 21.07.2006 (Kindergarten-Gebührensatzung) (5. Änderungssatzung)

Beschluss des Gemeinderates vom: 24.06.2025

Ausfertigungsdatum: 25.06.2025

Bekanntmachung Amtsblatt d. Gemeinde vom: 26.06.2025 - Nr. 24

Inkrafttreten: 01.09.2025

 

 

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Tapfheim vom 21.07.2006 (Kindergartengebührensatzung):

 

§ 1 Änderung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Tapfheim wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Für jeden angefangenen Monat des Besuchs der Kindertageseinrichtung werden folgende monatliche Gebühren einschließlich Spiel- und Getränkegeld erhoben:

Kindergarten

für das 1. Kind 

in € 

für das 2. Kind 

in €

für jedes weitere Kind     in €

 

durchschnittliche tägliche Buchungszeit von

 

4 - 5   Stunden

210,00

180,00

150,00

 

5 - 6   Stunden

230,00

200,00

170,00

 

6 - 7   Stunden

250,00

220,00

190,00

 

7 - 8   Stunden

290,00

260,00

230,00

 

8 - 9   Stunden

330,00

300,00

270,00

 

9 - 10 Stunden

370,00

340,00

310,00

 

 

 

 

 

 

 

Kinderkrippe

für das 1. Kind   

in €

für das 2. Kind

in €

für jedes weitere Kind      in €

 

durchschnittliche tägliche Buchungszeit von

 

2 - 3  Stunden

250,00

220,00

190,00

 

3 - 4  Stunden

270,00

240,00

210,00

 

4 - 5  Stunden

290,00

260,00

230,00

 

5 - 6  Stunden

310,00

280,00

250,00

 

6 - 7  Stunden

330,00

300,00

270,00

 

7 - 8  Stunden

370,00

340,00

310,00

 

8 - 9  Stunden

410,00

380,00

350,00

 

9 - 10 Stunden

450,00

420,00

390,00

 

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2025 in Kraft.

 

 

Tapfheim, den 25.06.2025

 

Marcus Späth 

1. Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 25. Juni 2025

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